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Bestattungsvorsorge mit der Pietät Stieler und Wadenstorfer

Ich werde die wieder sehen, die ich auf Erden geliebt habe und jene erwarten, die mich lieben.

Antoine de Saint-Exupéry

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Sterbevorsorge mit der Pietät Rudolstadt

Die eigene Bestattung planen

Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich um die letzten Dinge rechtzeitig selbst zu kümmern. Allein­stehende wollen sichergehen, dass alles in ihrem Sinne geregelt wird. Bei anderen wiederum sind Verwandte oder Freunde zu weit entfernt, um zu helfen. Oft ist es auch einfach der Wunsch, Angehörige von den schwierigen Entscheidungen rund um eine Bestattung zu befreien. Immer mehr Menschen treffen deshalb selbst ihre Entscheidung – für Sarg und Urne, für die Grabstelle, aber auch für Details der Trauerfeier, für den Blumen­schmuck und die musikalische Umrahmung.

Schließen Sie einen Bestattungs­vorsorge­vertrag mit uns ab, können Sie darin alle Details festhalten oder auf Wunsch auch nur die Rahmen­bedingungen vorgeben. So haben Sie auch die Sicherheit, dass alle Angelegenheiten so ausgeführt werden, wie Sie es wünschen und wie es mit uns abgesprochen wurde.

Natürlich beraten wir Sie vorab zu allen Entscheidungen, wie wir es auch im Trauerfall tun.

Beratung bei der Pietät Stieler & Wadenstorfer Bestattungen Saalfeld

Wichtig: Besprechen Sie sich mit Ihrer Familie, denn der Vorsorge­vertrag ist für uns grundsätzlich bindend, auch wenn Ihre Angehörigen später andere Wünsche äußern.

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Vorsorgefinanzierung

Nicht nur die Ausgestaltung der Bestattung können Sie vorab festlegen  auch die Finanzierung der eigenen Beerdigung lässt sich frühzeitig absichern. Ein Weg ist ein zweck­gebundenes Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, das über uns als Bestatter vermittelt wird. Hier können Sie den Betrag komplett oder in Raten hinterlegen. Sollten Sie einmal Sozial­leistungen beziehen müssen, etwa im Pflegefall, so wird das für die Bestattung angelegte Geld nicht mit dem gesetzlichen Schonvermögen verrechnet. Beides bleibt Ihnen komplett erhalten. Ähnlich verhält es sich bei Abschluss einer Sterbegeld­versicherung. Hier gibt es unter anderem ein Modell des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung. In der Vorsorge­beratung machen wir Sie mit allen Modalitäten vertraut, so dass Sie entscheiden können, welches Modell für Sie das richtige ist.

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Sterbevorsorge-Formular

Wie soll Ihre Bestattung aussehen?

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Rechte am Lebensende

Testament, Erbrecht & Co.

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechts­beratung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzel­falles. Für eine konkrete Rechts­beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten am Lebensende stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf seiner Website bereit: